Von Skandinavien ans Mittelmeer: Ihr Schritt-für-Schritt-Leitfaden für den Immobilienkauf an der Costa del Sol
Von Skandinavien ans Mittelmeer: Ihr Schritt-für-Schritt-Leitfaden für den Immobilienkauf an der Costa del Sol
Der Traum vom Eigenheim in Fuengirola, Mijas oder Benalmádena ist zum Greifen nah. Doch wir wissen, dass die spanische Bürokratie Fragen aufwerfen kann. Hier ist Ihr Fahrplan für einen sicheren Kaufprozess.
1. Der erste Schritt: Das NIE beantragen
Das NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist deine „Schlüsselkarte“ in Spanien. Du brauchst es für praktisch alles: um den Kaufvertrag zu unterschreiben, den Strom zu beauftragen oder sogar ein Auto zu kaufen.
Wo bekommst du es? Du beantragst es bei der Polizeidienststelle oder im Konsulat von Spanien in deinem Herkunftsland.
Tipp: Termine sind manchmal rar. In Sp Koti empfehlen wir unseren Kunden in der Regel, diesen Antrag zu starten, sobald sie mit der Suche beginnen – damit es beim Abschluss des Kaufs nicht zu Verzögerungen kommt.
2. Ein spanisches Bankkonto eröffnen
Auch wenn die Eurozone heute sehr stark integriert ist, gilt beim Kauf einer Immobilie in Spanien: Ein Konto bei einer lokalen Bank ist unerlässlich. Von dort werden die Bankschecks für die Zahlung beim Notar ausgestellt und die künftigen Steuern und Rechnungen (Wasser, Gemeinschaft, IBI) verwaltet.
Abwicklung: Du brauchst deinen Reisepass und in manchen Fällen Nachweise über dein Einkommen in deinem Herkunftsland (aufgrund der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche).
3. Registrierung und „Anmelden“
Sobald du der glückliche Eigentümer bist, gibt es drei Stellen, bei denen du „auftauchen“ musst:
Grundbuchamt (Registro de la Propiedad): Das ist entscheidend, damit das Haus rechtlich in deinem Namen eingetragen ist.
Katasteramt (Catastro): Dort wird der verwaltungstechnische Wert des Grundstücks erfasst.
Versorger: Du musst dich anmelden (oder den Eigentümerwechsel/ die Titelführung ändern) bei den Wasser- und Stromanbietern in der Region (z. B. Acosol oder Endesa).
4. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (optional, aber empfohlen)
Wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhältst, musst du dich beim Einwohnermeldeamt (Padrón Municipal) deiner Gemeinde anmelden (Fuengirola, Mijas usw.). Das gibt dir Zugang zu öffentlichen Leistungen und ist für bestimmte Aufenthaltsangelegenheiten erforderlich.
Überfordert? Du musst nicht.
Bei Sp Koti Costa del Sol helfen wir dir nicht nur dabei, die Immobilie deiner Träume zu finden – wir begleiten dich auch bei jedem dieser Schritte. Unser Team ist es gewohnt, diese Vorgänge zu koordinieren, damit du dich nur noch darum kümmern musst, die Farbe der Vorhänge auszuwählen oder die Temperatur im Pool festzulegen.




